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Reisebedingungen

Reisebedingungen flowDEEP

Flowgrade GmbH, Alpenstraße 7, 82362 Weilheim (nachfolgend „Veranstalter“)
Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

(1) Diese Reisebedingungen gelten für flowDEEP Retreats des Veranstalters. Es handelt sich um Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB.

(2) Die Reiseleistungen umfassen: Unterkunft und Verpflegung in der jeweils benannten Unterkunft, das Retreat-Programm (Workshops, Coaching-Einheiten, begleitete Erfahrungsformate) sowie die Nachbegleitung gemäß Leistungsbeschreibung. Die An- und Abreise ist nicht Bestandteil der Reiseleistungen und wird vom Teilnehmer eigenverantwortlich organisiert.

(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Retreat und die Angaben in der Buchungsbestätigung.

§ 2 Bewerbung, Einladung, Vertragsschluss

(1) Die Teilnahme setzt eine Bewerbung und eine persönliche Einladung durch den Veranstalter voraus. Ein Anspruch auf Einladung besteht nicht.

(2) Vor Abgabe der Buchungserklärung erhält der Bewerber die vorvertraglichen Informationen einschließlich des gesetzlichen Formblatts sowie diese Reisebedingungen.

(3) Mit Annahme des Angebots in Textform gibt der Teilnehmer eine verbindliche Buchungserklärung ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande.

§ 3 Reisepreis, Zahlung, Sicherungsschein

(1) Der Reisepreis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und versteht sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchung weniger als 28 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig.

(3) Eine Zahlung in bis zu drei Raten ist nach Vereinbarung möglich; sie erfolgt zins- und gebührenfrei. Die letzte Rate ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig.

§ 4 Leistungsänderungen

Der Veranstalter kann einzelne Programmpunkte, Formate oder Mitwirkende ändern oder ersetzen, sofern die Änderung unerheblich ist, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt und nach Vertragsschluss notwendig wird. Über erhebliche Änderungen wird der Teilnehmer unverzüglich informiert; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Rechte nach § 651g BGB.

§ 5 Rücktritt des Teilnehmers, Entschädigungspauschalen

(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären; maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter.

(2) Tritt der Teilnehmer zurück, kann der Veranstalter folgende pauschale Entschädigung verlangen (jeweils in Prozent des Reisepreises): bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20 %; ab dem 89. bis 60. Tag: 40 %; ab dem 59. bis 30. Tag: 60 %; ab dem 29. bis 15. Tag: 80 %; ab dem 14. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt: 90 %.

(3) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung einer höheren, konkret berechneten Entschädigung nach Maßgabe von § 651h Abs. 2 BGB unbenommen.

(4) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

§ 6 Ersatzteilnehmer

Der Teilnehmer kann bis 7 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in den Vertrag eintritt (§ 651e BGB). Der Veranstalter kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen des kuratierten Formats nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter ein, haften er und der Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und etwaige durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.

§ 7 Rücktritt des Veranstalters, Mindestteilnehmerzahl

(1) Der Veranstalter kann bis 7 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen nicht erreicht wird. Er wird den Rücktritt unverzüglich erklären, sobald feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

(2) Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist.

(3) In beiden Fällen erstattet der Veranstalter den gezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.

§ 8 Gesundheit und Eigenverantwortung

(1) Das Programm umfasst Formate mit körperlicher und emotionaler Beanspruchung, insbesondere Atemarbeit, Kaltwasseranwendungen im offenen Gewässer und intensive Selbstreflexion. Die Teilnahme an jedem einzelnen Format ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden.

(2) Voraussetzung der Teilnahme ist die wahrheitsgemäße Abgabe der Teilnahme- und Gesundheitserklärung vor Reisebeginn. Der Teilnehmer teilt relevante gesundheitliche Veränderungen bis zum Reisebeginn mit.

(3) Das Programm dient der Persönlichkeitsentwicklung und dem Erleben. Es stellt keine medizinische oder psychotherapeutische Beratung, Diagnose oder Behandlung dar und ersetzt diese nicht. Die Reise ist nicht zur Behandlung akuter körperlicher oder psychischer Erkrankungen geeignet.

(4) Der Veranstalter kann die Teilnahme an einzelnen Formaten ausschließen, wenn begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen. Ein Minderungsanspruch entsteht hierdurch nicht, sofern der Gesamtzuschnitt der Reise gewahrt bleibt.

§ 9 Mitwirkungspflichten, Mängelanzeige

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Veranstalter oder seiner benannten Vertretung vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen (§ 651o BGB). Kontaktdaten für die Mängelanzeige werden mit den Reiseunterlagen mitgeteilt.

(2) Unterlässt der Teilnehmer die Anzeige schuldhaft, können Minderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sein.

§ 10 Vertraulichkeit

Die Teilnehmer verpflichten sich wechselseitig und gegenüber dem Veranstalter, persönliche Informationen, Erfahrungen und Beiträge anderer Teilnehmer vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende der Reise hinaus.

§ 11 Bild- und Tonaufnahmen

(1) Aufnahmen durch den Veranstalter erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung des jeweiligen Teilnehmers. Die Teilnahme ist von der Einwilligung nicht abhängig.

(2) Eigene Aufnahmen der Teilnehmer, auf denen andere Teilnehmer erkennbar sind, dürfen nur mit deren Zustimmung erstellt und nicht veröffentlicht werden.

§ 12 Haftung

(1) Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p BGB).

(2) Im Übrigen haftet der Veranstalter unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 13 Ausschluss von der Reise

Der Veranstalter kann Teilnehmer, die die Durchführung nachhaltig stören, die Sicherheit oder das Wohl anderer Teilnehmer gefährden oder gegen § 10 verstoßen, nach Abmahnung von der weiteren Reise ausschließen. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und etwaiger Erstattungen durch Leistungsträger.

§ 14 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Versicherung

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie für gültige Reisedokumente selbst verantwortlich. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung und einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 15 Insolvenzabsicherung

Der Veranstalter wird die Kundengelder gemäß § 651r BGB abgesichern. Der Teilnehmer erhält vor der ersten Zahlung einen Sicherungsschein.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht; bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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